Schülermitarbeit

Seit der Schulgesetznovelle vom 24.07.2014 ist die Schülervertretung auch für Grundschulen im Schulgesetz verankert (SchulG §31,5).

Regelmäßig findet an unserer Grundschule eine Versammlung statt, der alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher der ersten bis vierten Klassen angehören: die Schülervertretung (SV). Unterstützt wird die SV von Frau Heger (Konrektorin) und Frau Kolb (SSA), die als Betreuungslehrkräfte an den Sitzungen teilnehmen.